Die Gesetze des Parks



Leitfaden zu den Gesetzen der Regierung hinsichtlich des Nationalparks des toskanischen Archipels.

• Bevor die Verfassung der italienischen Republik bestand, wurden vom Staat mitunter zwei Instrumente zum Landschaftsschutz eingesetzt: Eine gesetzliche Errichtung von Nationalpärken sowie das Gesetz 1497/39, welches mit seinen Regeln auf die Wahrung der Schönheit der Natur abzielte.
• Die einzige ausdrückliche Angabe in der Verfassung über die Erhaltung der Natur wird durch den Artikel 9 festgelegt, der die Landschaftspflege als eine Aufgabe der Republik betitelt.
• Es fehlt ein spezifisches Gesetz hinsichtlich Umwelt und Territorium sowie explizit geschützter Gebiete.
• Mit DD. PP. RR. 11/72 und 616/77 wurde die Zuständigkeit hinsichtlich Wäldern und auch bezüglich regionalen Naturparks den jeweiligen Regionen zugesprochen.
• Neben Aktivitäten des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft zur Errichtung von Schutzgebieten, gilt nach 1976 ferner ein Gesetz zur Umsetzung der Ramsar-Konvention, das den Schutz der Feuchtgebiete internationaler Bedeutung vorsieht, womit bereits bemerkenswerte Ergebnisse für den Schutz unserer Küsten erzielt werden konnten. Das Gesetzt Nr. 979 vom 31. Dezember 1982 legte schliesslich Regeln für die Errichtung der Meeresschutzgebiete fest.
• Mit Inkrafttreten des Gesetzes 349/86, vom Umweltministerium eingeführt, wurde angeordnet, dass diese Meeresreservate in einvernehmlicher Absprache des  Ministeriums der Umwelt und jenem der Handelsschifffahrt errichtet werden müssen (später wurden alle Zuständigkeiten an das Umweltministerium übergeben).
• Der Rechtsrahmen wandelte sich durch die Einführung des Galassogesetzes, Nr. 431/85, dessen Inkrfttreten einen nationalen Wendepunkt hinsichtlich Naturschutz darstellt. Bestimmungen zum Kulturerbe wurden später integriert, durch das Dekret 490/99.
• Das Gesetz Nr. 394/91 stellt schliesslich wichtige Rahmenbedingungen für staatliche Schutzgebiete auf (dann ergänzt und teilweise geändert durch 426/98).
• Die Führungsebene der Nationalparks wird in Anbetracht des Gesetzes Nr. 70/75 bestimmt, welches die Anstellung von Personal in öffentlichen Einrichtungen regelt (näheres zur Arbeitsweise ist bestimmt durch D.P.R. 696/79).
• Für den Nationalpark des toskanischen Archipels gelten die vorgeschriebenen Normen der Gesetze 394/91, des D.P.R. vom 22. Juli 1996 und des Dekrets des Ministeriums für Umwelt vom 19. Dezember 1997.

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