Die Gesetze des Parks
Leitfaden zu den Gesetzen der Regierung hinsichtlich des Nationalparks des toskanischen Archipels.
• Bevor die Verfassung der italienischen Republik
bestand, wurden vom Staat mitunter zwei Instrumente zum
Landschaftsschutz eingesetzt: Eine gesetzliche Errichtung
von Nationalpärken sowie das Gesetz 1497/39, welches mit
seinen Regeln auf die Wahrung der Schönheit der
Natur abzielte.
• Die einzige ausdrückliche Angabe in der Verfassung über die
Erhaltung der Natur wird durch den Artikel 9 festgelegt, der die
Landschaftspflege als eine Aufgabe der Republik betitelt.
• Es fehlt ein spezifisches Gesetz hinsichtlich Umwelt und
Territorium sowie explizit geschützter Gebiete.
• Mit DD. PP. RR. 11/72 und 616/77 wurde die Zuständigkeit
hinsichtlich Wäldern und auch bezüglich regionalen Naturparks
den jeweiligen Regionen zugesprochen.
• Neben Aktivitäten des Ministeriums für Land- und
Forstwirtschaft zur Errichtung von Schutzgebieten, gilt nach
1976 ferner ein Gesetz zur Umsetzung der Ramsar-Konvention,
das den Schutz der Feuchtgebiete internationaler Bedeutung
vorsieht, womit bereits bemerkenswerte Ergebnisse für den Schutz
unserer Küsten erzielt werden konnten. Das Gesetzt Nr. 979 vom
31. Dezember 1982 legte schliesslich Regeln für die Errichtung
der Meeresschutzgebiete fest.
• Mit Inkrafttreten des Gesetzes 349/86, vom Umweltministerium
eingeführt, wurde angeordnet, dass diese Meeresreservate in
einvernehmlicher Absprache des Ministeriums der
Umwelt und jenem der Handelsschifffahrt errichtet werden
müssen (später wurden alle Zuständigkeiten an das
Umweltministerium übergeben).
• Der Rechtsrahmen wandelte sich durch die Einführung des
Galassogesetzes, Nr. 431/85, dessen Inkrfttreten einen nationalen
Wendepunkt hinsichtlich Naturschutz
darstellt. Bestimmungen zum Kulturerbe wurden
später integriert, durch das Dekret 490/99.
• Das Gesetz Nr. 394/91 stellt schliesslich wichtige
Rahmenbedingungen für staatliche Schutzgebiete auf (dann
ergänzt und teilweise geändert durch 426/98).
• Die Führungsebene der Nationalparks wird in Anbetracht des
Gesetzes Nr. 70/75 bestimmt, welches die Anstellung von
Personal in öffentlichen Einrichtungen regelt (näheres
zur Arbeitsweise ist bestimmt durch
D.P.R. 696/79).
• Für den Nationalpark des toskanischen Archipels gelten die
vorgeschriebenen Normen der Gesetze 394/91, des D.P.R.
vom 22. Juli 1996 und des Dekrets des Ministeriums für
Umwelt vom 19. Dezember 1997.
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